12 Feb
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Die Energie Steiermark bietet zu Gunsten benachteiligter und von Energiearmut betroffener Privatkundinnen und Privatkunden freiwillig einen Sozial-Tarif an, der im Vergleich zu aktuellen Tarifen erhebliche Vergünstigungen aufweist und nicht die aktuellen Aufbringungskosten für Energie zur Versorgung von Neukundinnen und Neukunden abdeckt.

Wer kann den Sozial-Tarif beantragen?

Bedingungen für die Gewährung des Sozial-Tarifes sind:

- die Antragstellerin bzw. der Antragsteller des Energieliefervertrages muss einen Nachweis der Bedürftigkeit vorlegen, vorzugsweise mittels einer Rundfunkgebühren-Befreiung. Wer noch keine Rundfunkgebühren-Befreiung hat, kann diese auf der Webseite der ORF-Beitrags Service GmbH OBS ,

ehem. GIS, hier unten beantragen:

https://orf.beitrag.at/befreiungsrechner


- Die zu beliefernde Anlage befindet sich am Hauptwohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
der Hauptwohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers ist in der Steiermark
die Belieferung erfolgt zur Deckung eines Energiebedarfs der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
der Verbrauch übersteigt den durchschnittlichen Haushaltverbrauch (3.500 kWh / Jahr ohne Heizenergie) nicht wesentlich


- der Energiebezug erfolgt ausschließlich zu nicht-gewerblichen Zwecken

Wer die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, ist berechtigt, einen Antrag auf den Sozial-Tarif bei der Energie Steiermark zu stellen. Dieser sollte gemeinsam mit dem Nachweis der Rundfunkgebühren-Befreiung an die E-Mail-Adresse service@e-steiermark.com gesendet werden. 

Die Energie Steiermark Kunden GmbH behält sich vor, das Stromlieferverhältnis zu den Bedingungen des Sozial-Tarifes zu kündigen, insbesondere wenn die Voraussetzungen für die Gewährung nicht mehr vorliegen, und den Sozial-Tarif anzupassen. Die Gewährung des Sozial-Tarifes erfolgt unbeschadet der gesetzlichen Regelungen über das Recht auf Grundversorgung.

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