Widerspruchspflicht: Nicht mehr Organspenden

In Österreich gilt man nach dem Tod automatisch als Organspender, wenn man nicht zu Lebzeiten widerspricht. Eine neue Studie zeigt, dass diese „Opt-out“-Regelung nicht automatisch die Zahl der Organe für Transplantationen erhöht.         


Eine aktuelle Studie besagt, dass unser System NICHT automatisch die Bereitschaft zur Lebendspende fördert!


Lesen sie hier den Artikel des ORF Wien:

https://wien.orf.at/stories/3328129/